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Staatliche Zuschüsse
für Forschung und Entwicklung

bis zu 3,5 Millionen EURO pro Jahr rückwirkend beantragen bis 2021.
Ohne Risiko, Sie zahlen uns nur im Erfolgsfall.
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Was ist die Forschungszulage?

​​Das Forschungszulagengesetz bietet deutschen Unternehmen steuerfreie Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsarbeit (FuE). Die Förderung gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche und ermöglicht es, FuE-Ausgaben steuerlich geltend zu machen – auch rückwirkend seit 2021. Wir helfen Ihnen, diese Vorteile optimal zu nutzen.​

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit

Erfolgsbasierte Zahlung
Wir beantragen die Forschungszulage
rein auf Erfolgsbasis. Sie bezahlen uns
erst dann, wenn der Antrag auf Forschungszulage bewilligt ist.
Sparen Sie Zeit
Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab - Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf ein Minimum, da wir die komplette Abwicklung übernehmen. Dies schenkt Ihnen mehr Zeit für Ihre Projekte.
Maximale Förderung
Wir identifizieren und definieren alle Ihre FuE-Aktivitäten, die für eine steuerliche Förderung in Frage kommen. Ihr voll umfänglicher Fördermittel-Anspruch ist für uns oberste Priorität.
Planungssicherheit
Wir vermeiden Ablehnungen und Kürzungen, indem wir Anträge richtlinienkonform vorbereiten und planen, um die Anforderungen der Förderprogramme bestmöglich zu erfüllen und Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

In 5 Schritten zur Forschungszulage

Gemeinsam mit Rübsam Consulting in fünf einfachen Schritten zu Ihrer Forschungszulage.

1

Potentialprüfung

2

Projektbesprechung

3

Antragserstellung

4

Einreichung

5

Erhalt der Zulage

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist mein
Zeitaufwand?

Der Zeitaufwand beläuft sich auf

wenige Stunden (4-8 Stunden),

da wir Ihnen die komplette

Umsetzung abnehmen.

Wie hoch ist die
Förderung?

Der Gesetzgeber ermöglicht die Förderung der Ausgaben für FuE von 25 % (bezogen auf Personal-kosten plus Lohnnebenkosten). Für KMU gelten bis zu 35%. Die Höchstsumme pro Unternehmensgruppe liegt bei 2.500.000 Euro pro Jahr. Für Auftragsforschung gilt ein Fördersatz von bis zu 17,5 %

(24,5 % für KMU). Bemessungs-grundlagen sind hier die Personal- und Sachkosten.

Wie beantrage ich
die Förderung?

Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess für Sie und kümmern uns, um die vollständige Beantragung der Fördermittel, einschließlich der

Ausarbeitung aller technischen Projektbeschreibungen.

Bekomme ich die Förderung auf das Konto überwiesen?

Es erfolgt eine Anrechnung bei der Einkommens- oder Körperschafts-steuer. Dies kann sich auch auf zurückliegende Wirtschaftsjahre beziehen. Wenn die festgesetzte Forschungszulage die Einkommens- oder Körperschaftssteuer übersteigt, dann wird diese als Steuererstattung ausgezahlt.

Welche Unternehmen werden gefördert?

​Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die nicht von der Besteuerung befreit sind und die Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) durchführen, können die Forschungszulage beantragen. Dazu gehören Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittelgroße Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Großunternehmen. Dies umfasst Unternehmen aus den verschiedensten Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.​

Welche Projekte werden gefördert?

Begünstigt sind FuE-­Vorhaben, soweit eine oder mehrere der Kategorien anwendbar sind:
  • Grundlagenforschung (vereinfacht: Erwerb von neuem Wissen ohne erkennbare Anwendung)
  • industrielle Forschung (vereinfacht: zielgerichtete Forschung für neue Produkte/Prozesse bis zum Prototypen) oder
  • experimentelle Entwicklung (vereinfacht: vorhandenes Wissen wird in neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Systeme eingebracht)

Fragen? Kontaktiren Sie uns gerne.

Rübsam Consulting

Im Straßbreitl 10

82110 Germering

+49 (0) 151 40628493

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