Mehr Mut zum Ausprobieren – den Innovationsstandort Deutschland stärken: Reallabore-Gesetz schafft attraktive Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen
- morinado
- May 21
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Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein neues Gesetz beschlossen, das bessere Bedingungen für sogenannte Reallabore schaffen soll. Dieses "Reallabore-Gesetz" (ReallaboreG) soll die Erprobung von Innovationen unter realistischen Bedingungen erleichtern und den Wissenstransfer zwischen Praxis und Gesetzgebung fördern.
Reallabore bieten Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, neue Technologien oder Konzepte – etwa im Bereich autonomes Fahren, Drohneneinsatz, moderne Stadtentwicklung oder Telemedizin – für eine begrenzte Zeit und mit behördlicher Begleitung zu testen. Möglich wird dies oft durch sogenannte Experimentierklauseln, die temporäre Ausnahmen von bestehenden gesetzlichen Vorgaben erlauben.
Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden wie uneinheitliche Genehmigungsverfahren abzubauen, bessere Austauschmöglichkeiten zu schaffen und den Erkenntnistransfer an politische Entscheidungsträger zu verbessern. Gleichzeitig soll der rechtliche Rahmen so angepasst werden, dass Innovationen schneller von der Testphase in den Markt überführt werden können. Behörden sollen Innovationen künftig stärker in ihre Entscheidungen einbeziehen.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist der Aufbau eines Reallabore-Innovationsportals, das als Anlaufstelle für Information, Beratung und Vernetzung dienen soll. Dieses Portal startet im Mai 2025 in den Pilotbetrieb und soll vor allem Unternehmen bei der Umsetzung von Reallaborprojekten unterstützen.
Die Bundesregierung greift damit eine Initiative aus der letzten Legislaturperiode wieder auf und geht nun zügig in die Umsetzung. Das neue Gesetz ist allerdings nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag ist bereits vorgesehen, Reallabore und rechtliche Spielräume für Experimente weiter auszubauen. In den kommenden Monaten sollen daher in mehreren Fachgesetzen neue Experimentierklauseln verankert werden, um Unternehmen mehr Möglichkeiten zur Erprobung ihrer Ideen zu geben. Das soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und Investitionen sowie neue Jobs fördern.
Ergänzend zum Gesetz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits beschlossen, dass seit Mai alle neuen Gesetzesentwürfe dahingehend überprüft werden, ob sie Innovationsfreiräume durch Experimentierklauseln bieten können.
Dieses Maßnahmenpaket soll Innovatoren von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt umfassend begleiten und unterstützen.