Steuerliche Forschungszulage: Wichtige Verbesserungen ab 2026 geplant!
- morinado
- Jun 5
- 1 min read
Updated: Nov 10
Am 30. Mai 2025 präsentierte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das auch spannende Änderungen im Forschungszulagengesetz umfasst. Diese sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Was ändert sich?
Pauschale Berücksichtigung von Gemeinkosten:
Ab 2026 haben Unternehmen die Möglichkeit, neben den förderfähigen Aufwendungen pauschal 20 % der Gemein- und Betriebskosten anzusetzen. Damit wird das Verfahren deutlich vereinfacht und die tatsächlichen Projektkosten werden realistischer abgebildet.
Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage:
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 starten, wird die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr erhöht.
Zum Vergleich:
Bis 27.03.2024: max. 4 Millionen €
Ab 28.03.2024: max. 10 Millionen €
Ab 01.01.2026: max. 12 Millionen €
Diese Maßnahmen zur Investitionsförderung und Standortstärkung sollen kurzfristig und in einem beschleunigten Verfahren umgesetzt werden, um schnelle Verbesserungen für die Unternehmen zu erzielen.
Welche Auswirkungen hat das für Unternehmen?
Mit diesen Anpassungen wird die Forschungszulage deutlich attraktiver, insbesondere für größere Entwicklungsprojekte. Die pauschale Anerkennung der Gemeinkosten reduziert zudem den bürokratischen Aufwand.
Ein zentrales Ziel der deutschen Steuerpolitik ist es, Investitionsanreize zu schaffen, um die Attraktivität des Standorts Deutschland zu steigern und das Vertrauen in die Wettbewerbsbedingungen zu stärken.


