Transformationschance für den Mittelstand: Erster Förderaufruf „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ startet
- morinado
- Sep 18, 2024
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Updated: Mar 7
Heute wurde die Förderrichtlinie der neuen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht, zusammen mit den ersten Förderaufrufen für zwei Fördermodule im Bundesanzeiger. Damit tritt die Förderrichtlinie nun offiziell in Kraft, und der erste Förderaufruf beginnt. Unternehmen haben nun drei Monate Zeit, um ihre Projektskizzen einzureichen – der Abgabetermin ist der 30. November 2024. Für den ersten Förderaufruf steht ein Volumen von etwas über 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hatte das Programm bereits am 23. August 2024 vorgestellt.
Vor allem mittelständische Unternehmen sind aufgerufen, ihre Projekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Im Fokus stehen Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, etwa durch Elektrifizierung oder die Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff, sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS).
Die genauen Förderbedingungen sind in der Förderrichtlinie und den jeweiligen Förderaufrufen für die zwei Fördermodule festgelegt. Im Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro gefördert. Modul 2 richtet sich auf CCS/CCU-Projekte, wobei Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro gefördert werden können.
Das Förderprogramm BIK ist auf eine Laufzeit bis 2030 angelegt. Insgesamt stehen nach aktueller Planung rund 3,3 Milliarden Euro für das Programm zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Die BIK ergänzt das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich gezielt an den Mittelstand. Während beide Programme aufeinander abgestimmt sind, können sie nicht kombiniert werden. Die Förderung startet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab einer Projektgröße von 500.000 Euro und für große Unternehmen ab einer Million Euro. Für Projekte mit einem Volumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung durch die Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.


